AGB

Angebot
Astra Consulting GmbH bietet ihren Auftraggebern bei der Personalrekrutierung einen vollständigen Service, abgestimmt auf deren individuellen Anliegen und Bedürfnisse. Die Zusammenarbeit findet mit sehr erfahrenen und kompetenten Beratern aus dem Personalbereich statt. Durch die langjährige Erfahrung in der HR-Beratung, Human Resources Management und der Rekrutierung, sorgen wir dafür, dass die Auftraggeber nur mit qualifiziertem Personal in Kontakt kommen.

Honorare auf Erfolgsbasis
Bis ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einer von uns vorgeschlagenen Bewerbung eines Stellensuchenden (Kandidat) zustande kommt, arbeiten wir unentgeltlich. Bei der Anstellung einer durch uns empfohlenen Bewerbung, verrechnen wir dem Auftraggeber unser Honorar für unsere Arbeiten. Diese beinhalten das Selektionsverfahren mit Interviews, Referenzauskünften sowie die Erstellung und Präsentation der Kandidatendossiers. Das Honorar wird nach Vertragsunterzeichnung zwischen dem Auftraggeber und den Kandidaten in Rechnung gestellt. Zusätzliche Aufwendungen wie Analysen, Test oder anderweitige Gutachten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

​Das Bruttojahresgehalt versteht sich einschliesslich des 13./14. Monatssalär, fix vereinbarten oder erwarteten Boni oder Provisionszahlungen und sonstigen Lohnbestandteilen wie pauschale Auto- und Spesenentschädigungen etc. Bei umsatz- und ertragsabhängigem Salär gilt das zu erwartende Jahres-Zieleinkommen.

Honorar in % des Bruttojahresgehalts exkl. MwSt.
14% bis CHF 85’000.- Bruttojahresgehalt
16% von CHF 85’000.- bis CHF 99’999.- Bruttojahresgehalt
18% von CHF 100’000.- bis CHF 119’999.- Bruttojahresgehalt
20% von CHF 120’000.- bis CHF 139’999.- Bruttojahresgehalt
22% ab CHF 140’000.- bis CHF 159’999.– Bruttojahresgehalt
24% ab CHF 160’000.- bis CHF unbegrenzt Bruttojahresgehalt

Garantieleistungen
Astra Consulting GmbH gewährt dem Auftraggeber für den Betrag des verrechneten Honorars eine zweimonatige Erfolgsgarantie nach Stellenantritt. Wird der Vertrag während der ersten zwei Monate gekündigt, zahlt Astra Consulting GmbH dem Auftraggeber folgendes Honorar zurück:

Im 1. Monat 50%

Im 2. Monat 30%

Dabei ist nicht der Kündigungszeitpunkt massgebend, sondern der vertraglich vereinbarte letzte Arbeitstag.

​Von der Garantie ausgeschlossen sind Gründe, die nicht im Einfluss der Astra Consulting GmbH liegen wie Krankheit, Unfall, Personalabbau, Reorganisation, Übernahme, Fusion oder wesentliche Änderungen der Stellenbeschreibung. Sollte das geschuldete Honorar nicht innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen sein, entfällt die Garantie vollumfänglich.

Schutzbestimmung
Wird ein durch Astra Consulting GmbH vorgeschlagener Kandidat innerhalb von 12 Monaten durch den Auftraggeber angestellt, stellt Astra Consulting GmbH Anspruch auf eine Honorarnote. Dieses Honorar steht Astra Consulting GmbH zu, unabhängig der Gründe, die zu einem Vertragsabschluss geführt haben.

​Zudem schuldet der Auftraggeber der Astra Consulting GmbH das Honorar, falls er im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages direkt oder indirekt an einen Dritten weiterleitet oder den Kandidaten direkt oder indirekt dazu auffordert, sich bei einem Dritten zu melden.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Astra Consulting GmbH sind ab Rechnungsdatum, netto, ohne Skonto, zuzüglich der Mehrwertsteuer und innerhalb von 20 Tagen ab Vertragsunterzeichnung zu begleichen.

Suche auf Mandatsbasis
Bei der Personalsuche unterstützt die Astra Consulting GmbH die Auftraggeber vollumfänglich in allen Belangen der Personalrekrutierung. Sei dies beim Texten, Gestalten und Platzieren von Stelleninseraten, Selektions- und Interviewgesprächen oder bei der Präsentation von potenziellen Kandidatendossiers.

​Das Honorar wird im Voraus definiert und in einer speziellen Offerte festgehalten. Die Verrechnung eines Mandates erfolgt in drei Raten: Die erste Zahlung (1/3) wird bei Auftragserteilung fällig, die zweite Rate (1/3) bei Präsentation der ersten Bewerbung und die dritte Rate (1/3) bei Abschluss eines Anstellungsvertrages.

​Die Insertionskosten werden zum offiziellen Preis verrechnet und dem Auftraggeber, unabhängig von Resultat, in Rechnung gestellt. Diese sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Skonto zu begleichen.

​Sollte der Mandatsauftrag durch den Auftraggeber oder einen Dritten erfüllt werden und nicht durch die Astra Consulting GmbH, wird eine Aufwandentschädigung von CHF 150.- pro Stunde exkl. MwSt. für bereits getätigte Aufwände in Rechnung gestellt.

Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Astra Consulting GmbH bürgt gegenüber den Auftraggebern wie auch gegenüber den Kandidaten für absolute Diskretion. Die präsentierten Bewerbungsdokumente sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtberücksichtigung zu löschen und Ausdrucke zu vernichten. Alle Dossiers werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Kandidaten zugestellt und dürfen weder direkt noch indirekt an Drittpersonen weitergeleitet oder vorgelegt werden.

Haftung
Das durch die Astra Consulting GmbH geleistete Selektionsverfahren ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die getroffene Wahl. Die Astra Consulting GmbH lehnt jegliche Haftung und Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche der Kandidat im künftigen Arbeitsverhältnis anvertraut werden.

Mehrwertsteuer (MwSt.)
Alle von Astra Consulting GmbH erbrachten Leistungen im Bereich der Personalvermittlung unterliegen der Bundesratsverordnung über die Mehrwertsteuer.

Bewilligung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kanton Aargau in Aarau sowie das SECO, Direktion für Arbeit in Bern.

Gerichtsstand
Streitigkeiten die vor, während oder nach Ablauf der Zusammenarbeit zwischen Astra Consulting GmbH und dem Kunden entstehen, werden durch das zuständige Gericht in Baden AG entschieden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht.